Allgemeine Regelungen:

Unser Waldkindergarten hat derzeit eine Betriebserlaubnis für 25 Kinder ab 3 Jahren.

Familien, die bereits ein Kind in der Einrichtung haben/hatten, werden bei der Aufnahme ihrer weiteren Kinder bevorzugt.

Aufgrund der Bezuschussung der Stadt Stuttgart können wir nur Kinder aufnehmen, die ihren Wohnsitz in Stuttgart haben.

Darüber hinaus sollten die Eltern Spaß daran haben, sich während der Kindergartenzeit ihres Kindes aktiv in die Arbeit des Kindergartens einzubringen (Elterndienste, Ämter, regelmäßige Teilnahme an Elternabenden etc). Dies erfordert etwas Zeit, ermöglicht Ihnen als Eltern aber auch die Mitgestaltung und Nähe zu vielen Prozessen, Aktivitäten und Entscheidungen im Kindergartenalltag Ihres Kindes.

Regelungen für neue Kinder:

  • Ihr Kind ist bis zum 30.09. des Aufnahmejahres 3 Jahre alt.
  • Sie müssen ihr Kind offiziell über das Portal der Stadt Stuttgart (https://www.stuttgart.de/kits) bis zum 31.12. des dem Aufnahmejahr vorangehenden Jahres angemeldet haben.
  • Ist ihr Antrag fristgerecht bis zum 31.12. eingegangen, werden Sie Anfang des Jahres, in dem ihr Kind ab September den Kindergarten besuchen soll, zum Schnuppern eingeladen. Kinder, die z.B. ab September 2020 den Kindergarten besuchen sollen, müssen bis 31.12.2019 angemeldet werden.
  • Befinden sich nach den Schnuppertagen noch mehr interessierte Kinder auf der Warteliste als Plätze frei werden, entscheidet das Los über die Aufnahmen. Um ein ausgewogenes Verhältnis Jungs/Mädchen zu gewährleisten, wird ggf. das weniger stark vertretene Geschlecht beim Auslosen priorisiert.
  • Das Aufnahmedatum ist frühestens der 2. Kindergartentag nach der Sommerpause (Anfang September). Unterjährige Aufnahmen sind aufgrund der Vollbelegung derzeit sehr unwahrscheinlich, da in der Regel die jährlichen Einschulungen einziger Grund für frei werdende Plätze sind.

Regelungen für Geschwisterkinder:

  • Geschwisterkinder genießen generell einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz.
  • Der Stichtag für die Vollendung des 3. Lebensjahres ist der 31.12. des Aufnahmejahres.
  • Sollten mehr Geschwisterkinder zur Aufnahme anstehen, als Schulabgänger die Einrichtung verlassen, können wir auch Geschwisterkinder nur bis zur Gesamtzahl von 25 Kindern aufnehmen. Die Aufnahme erfolgt dann nach Alter der Kinder.
  • Kinder, die im eigentlichen Aufnahmejahr nicht aufgenommen werden können, können auf Wunsch der Eltern auf der Warteliste verbleiben und im Folgejahr aufgenommen werden.

Unser Kindergarten

Astrid Lindgren Waldkindergarten
Stettener Str. 125/1
70327 Stuttgart-Rotenberg

Unser Trägerverein

Waldkindergarten Obere Neckarvororte e.V.
Stettenerstraße 125/1, 70327 Stuttgart

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